Eintrag-Details: Bundesministerium für Justiz veröffentlicht einen Impressumsleitfaden (ohne dafür gerade stehen zu wollen)

07.10.08

Bundesministerium für Justiz veröffentlicht einen Impressumsleitfaden (ohne dafür gerade stehen zu wollen)

Permalink 22:09:38, Kategorien: Background  

Na das ist doch mal was - unser Bundesministerium veröffentlicht einen offiziellen Leitfaden, was man denn so ins Impressum schreiben sollte, damit man nicht vom Mitbewerb oder auch ehrgeizigen Anwälten abgemahnt werden kann.

Ist doch sinnvoll... hier also der Link:
http://bmj.de/musterimpressum

Etwas dubios finde ich allerdings die Tatsache, dass das herunterladbare PDF keinerlei Quellenverweis hat - also kein Wappen oder auch nur eine Fusszeile. Das kann nun Unwissenheit oder Absicht sein - nur welcher Richter wird dieses Papier anerkennen...

via www.golem.de

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Kommentare, Trackbacks:

Kommentar von: Daniel Scherm [Mitglied] Email
Dieses Schreiben würde, denke ich, auch von keinen Gericht als Beweis der Straffreiheit aktzeptiert werden.
Diese "Allgemeinen Hinweise" dieses Leitfadens dienen nur als Richtwerte, nicht als Mutertext.
Es kann daher keine Rechtspflicht des Ministerums erfolgen.

Wie siehst Du das?
Daniel
PermalinkPermalink 08.10.08 @ 09:29
Kommentar von: Michael Rohrmueller [Mitglied] Email
Da stimme ich dir grundsätzlich schon zu und ich denke, das hätte auch mit einem "Disclaimer" auch funktionieren können... nur warum gibt es darauf keinerlei Kennzeichnung?

Das finde ich schon etwas komisch - allerdings sollte ja gerade das Bundesministerium wissen, wann man sich besser nicht verantwortlich zeichnet.

Vielleicht sollten man sich das als Vorbild nehmen und selbst zweimal darüber nachdenken, bevor man einen Rat/ Hinweis mit einer Urheberschaft versieht.
PermalinkPermalink 08.10.08 @ 11:43
Trackback von: Stefan Jung [Besucher]
Die leidige Frage des Impressums…
Das Problem der Anbieterkennzeichnung nach Telemediengesetz ist nicht von gestern und die Tipps zur korrekten Gestaltung so zahlreich, dass einem ganz schwindelig werden kann.
Ein beruhigender Punkt für ängstliche Betreiber: die Anbieterkennzeichnung...
PermalinkPermalink 08.10.08 @ 17:16

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